"Selbstkosten-Rundflüge"
Seit geraumer Zeit werden wiederholt Luftsportvereine und Privatpersonen mit einstweiligen Verfügungen und Schadensersatzforderungen von gewerblichen Luftfahrtunternehmen konfrontiert. Der Hintergrund ist folgender: Wird für Passagierflüge ( Rundflüge u.s.w. ) öffentlich geworben, findet laut Rechtsprechung "gewerblicher Luftverkehr" statt. Dieser gewerbliche Luftverkehr ist nur gestattet mit entprechender Genehmigung, CPL, sowie weiterer Auflagen. Kein gewerblicher Luftverkehr hingegen ist die "Mitnahme" von Fluggästen und deren Beteiligung an den hierbei entstehenden Flugkosten. In diesem Fall aber bitte keine öffentliche Werbung. Danke. Ich bin überzeugt, daß die Personen, welche Interesse am "Mitfliegen" haben, sich auch weiterhin ohne öffentliche Werbung bei den entsprechenden Piloten melden werden.

Aus dem Dänischen von H.F.

"

Weiteres zu diesem Thema unter:

Übrigens kann ich aus meiner Erfahrung sagen, das der Berufspilotenschein alleine nicht der Garant dafür ist, dass der Pilot sicher das Flugzeug beherrscht. Es ist ein Horror darüber nachzudenken das der Berufspilotenschein nach heutigen Regelungen mit 20 Flugstunden im Jahr erhalten bleibt. Es ist unglaublich das CPL-Piloten so viel Theorie können muss, aber Trudeln, voll ausgeflogene Stalls bis hin zum Kunstflug NICHT beherrscht wird! Es ist unglaublich das ATPLér mit weniger als 250 Stunden Gesamtflugerfahrung als vollwertige Co´s auf Linienflugzeugen eingesetzt werden. Selbstverständlich brauchen wir Regelungen, die Grundlage dafür sollte aber dann auch stimmen, und nicht der Schein alleine macht es, aber die damit verbundenen Fähigkeiten und Wissen.

Weitere Kommentare gerne im Diskussions-Forum.